Bayern Besoldungstabellen
Übertragung Tarifabschluss
Der Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CDU) hat eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten beschlossen. Die neuen Besoldungstabellen gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 31. Oktober 2024.
Erhöhungen und Sonderzahlung
Für die Jahre 2020 bis 2022 wird der Orts- und Familienzuschlag nach den Artikeln 35 bis 37 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) in der am 1. April 2023 geltenden Fassung berechnet. Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 % sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter.
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